Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung wenn du ALG I beziehst und dich selbstständig machen willst. In den ersten 6 Monaten bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld weiter – plus 300 Euro pro Monat für Sozialversicherung. Danach kannst du weitere 9 Monate lang 300 Euro pro Monat bekommen. Je nach Höhe deines ALG I sind das insgesamt bis zu über 20.000 Euro. Steuerfrei. Ohne Rückzahlung.
Voraussetzung: Du hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I. Du machst dich hauptberuflich selbstständig. Und du legst einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme vor. Beides erstellen wir kostenlos mit dir im Coaching.
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Dein Sachbearbeiter entscheidet. Deshalb ist ein überzeugender Businessplan so entscheidend – er ist dein wichtigstes Argument.