Wenn du Einstiegsgeld vom Jobcenter zur Selbstständigkeit aus Bürgergeld (ALG II) meinst – hier das Wichtigste kurz und knackig:
• ✅ Einstiegsgeld ist eine Kann‑Leistung, kein Anspruch. Alles entscheidet deine Integrationsfachkraft im Jobcenter. 
• 💶 Höhe:
• Einzelfallbezogen: bis max. 50 % deines Regelbedarfs; ggf. +20 % bei langer Arbeitslosigkeit, +10 % je weiterer leistungsberechtigter Person. Deckelt bei ca. Regelsatz, aktuell etwa 500 €. 
• Pauschal (für besonders förderungswürdige Gruppen): bis zu 75 % Regelbedarf. 
• Typischer Bereich: meist zwischen 50 € und 450 € pro Monat. 
• 📆 Dauer: maximal 24 Monate. Oft gibt’s erst Bewilligung für 6 Monate, mit Option auf Verlängerung. 
• ➕ Zusätzlich kannst du Sachkostenzuschüsse (Investitionszuschuss) beantragen – bis zu 5.000 € einmalig für Arbeitsmittel, Coaching etc. 
Fazit: Du kannst pro Monat je nach Bedarfslage etwa 100–450 € Einstiegsgeld bekommen, plus einmalig bis 5.000 € für Equipment. Entscheidung liegt im Ermessen des Jobcenters.